ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich
CONTENTMAKER.AT ist ein Service von Roman Mostofi, Speisinger Straße 21/1, 1130 Wien – im folgenden CONTENTMAKER.AT genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen CONTENTMAKER.AT und jenen Personen, Unternehmen oder Institutionen, die CONTENTMAKER.AT mit der Produktion und/oder Verbreitung von Text-, Ton- und/oder Videomaterial beauftragen – in weiterer Folge „Nutzer“ oder „Auftraggeber“ genannt.CONTENTMAKER.AT behält es sich vor diese AGBs zu ändern. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, bzw. des Kunden sich vor der Nutzung der Plattform bzw. vor einer Auftragserteilung über den aktuellen Stand der AGB zu informieren.

Gegenstand des Vertrages
CONTENTMAKER.AT produziert und/oder verbreitet Text-, Foto-, Ton- und Videomaterial, in weiterer Folge „Material“, „Inhalte“ oder „Livestreams“ genannt im Auftrag eines Auftraggebers und stellt sie zur Ansicht, zum download und zur Weiterverbreitung online und/oder offline bereit.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeitsaufträge, die an CONTENTMAKER.AT erteilt werden, sowie für alle Nutzer, die das Angebot von CONTENTMAKER.AT nutzen. Mit der Nutzung oder Auftragserteilung bestätigt der Nutzer und/oder Auftraggeber, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und uneingeschränkt akzeptiert hat.

Streaming
CONTENTMAKER.AT gibt keine Garantie auf eine technisch einwandfreie Übertragung oder darauf, dass eine Übertragung überhaupt zustande kommt oder auf andere Aspekte die mit dem Streaming von Audio oder Video zutun haben. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dies für alle Nutzergruppen (Nutzer, Auftraggeber, etc.) gilt. Livestreaming ist von zahlreichen externen Faktoren abhängig (Mobilfunktanbieter, Mobilfunktnutzer vor Ort, andere Kamerateams, die eine ähnliche Technologie verwenden, räumliche Gegebenheiten, etc) weshalb es nie möglich ist einen erfolgreichen Stream zu garantieren. Alle Nutzergruppen müssen CONTENTMAKER.AT schadfrei halten, wenn ein besprochener/ angekündigter Stream – aus welchen Gründen auch immer – nicht oder nur teilweise zu Stande kommt.

Erteilung von Aufträgen zur Produktion und oder Bereitstellung von multimedialen Inhalten

Aufträge 
Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn CONTENTMAKER.AT diese schriftlich bestätigt hat. Eine andere Form als die Schriftform ist nicht zulässig.Zur Auftragserteilung reicht eine formlos gestaltete Email. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von CONTENTMAKER.AT schriftlich rückbestätigt wurde. Bei wiederkehrenden Aufträgen ohne genaue Angaben des gewünschten Serviceumfanges wird der letzte gebuchte Serviceumfang als Arbeitsauftrag umgesetzt und verrechnet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, CONTENTMAKER.AT nicht mit der Erstellung und/oder Bereitstellung von Content zu betrauen,1. dessen Inhalte gegen bestehendes Recht verstoßen,2. die beleidigende Äußerungen enthalten,3. von Organisationen kommen, die gesetzlich verboten sind oder4. wissentlich Falschinformationen beinhalten.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die aus einer Abweichung dieser Regelung entstandenen Schäden für CONTENTMAKER.AT zur Gänze zu übernehmen.CONTENTMAKER.AT behält es sich vor, bestimmte Aufträge nicht zu übernehmen. Eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht erforderlich.

Leistungserbringung
Die von CONTENTMAKER.AT geschuldeten Leistungen beschränken sich auf den vom Kunden schriftlich gebuchten und von CONTENTMAKER.AT schriftlich bestätigten Umfang und haben immer diese AGB als Grundlage. Die angebotenen Leistungen werden ständig aktualisiert und können jederzeit vom Auftraggeber schriftlich angefragt werden.Änderungen der gebuchten Leistung oder Erweiterungen dieser bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Form.

Informationen und Unterlagen, die CONTENTMAKER.AT für die Leistungserbringung benötigt, muss der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zur Verfügung stellen. Eventuell schriftlich vereinbarte Ausführungsfristen sind hinfällig, wenn der Auftraggeber diese Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt.

Der Auftraggeber muss die Leistungen von CONTENTMAKER.AT unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von zwölf Stunden nach Veröffentlichung, konkret und schriftlich gegenüber CONTENTMAKER.AT aufzuzeigen.

Tippfehler können nicht als Mängel berücksichtigt werden. Spricht der Auftraggeber keine Mängelrüge innerhalb dieser Frist aus, gilt die Leistung als abgenommen.Aufträge zu Zusatzleistungen, die über die Bereitstellung von Inhalten hinausgehen müssen rechtzeitig vor Veröffentlichung des Livestream an CONTENTMAKER.AT in schriftlicher Form übermittelt und von CONTENTMAKER.AT schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Zusatzleistungen, die nach der Veröffentlichung des betreffenden Beitrags gebucht werden, können von CONTENTMAKER.AT nicht berücksichtigt werden.

Der Begriff „Beitrag“ bezieht sich hier auf alle von CONTENTMAKER.AT produzierten Inhalte. Das können einzelne Audio, Video, Bild und/oder Textclips sein, wie aber auch ein „Artikel“ in dem einer oder mehrere dieser Inhalte vorkommt.

Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber zu, dass CONTENTMAKER.AT „Vorab-Informationen“ über das Thema und die zur Verfügung stehenden Gesprächspartner mit den Nutzern teilen darf.

Streamingdienste
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei in Anspruchsnahme von Streamingdiensten (Live-Übertragungen, etc) eine stabile Internetverbindung mit mind. 7 m/bits Uploadgeschwindigkeit zur Verfügung zu stellen. Sollte dem Auftraggeber das nicht möglich sein, stellt CONTENTMAKER.AT eine mobile Internetverbindung zur Verfügung. Da CONTENTMAKER.AT hierbei auf die Leistungen Dritter (Mobilfunkanbieter) angewiesen ist, gibt CONTENTMAKER.AT nie eine Garantie für das Zustandekommen dieser Leistung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich auch bei etwaigen kurzfristigen Ausfällen, die auch während einer laufenden Veranstaltung auftreten können, CONTENTMAKER.AT schadfrei zu halten. Die Höhe des Honorars richtet sich im Zweifelsfall an der Dauer der zustandsgekommenen Übertragung. 0-50% kostenlos, 50-80% entsprechen 50% des vereinbarten Honorars, ab 80% Übertragungszeit wird das gesamte Honorar für die gebuchte Leistung fällig.

Rechtliche Verantwortlichkeit
Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CONTENTMAKER.AT keine Garantie gibt für allfällige Probleme des Dienstes, die durch Virenbefall, Sabotage, technische oder menschlich verursachte Pannen in irgendeinem Teil des Produktions- oder Verbreitungsprozesses entstehen. Für einen daraus resultierenden Schaden für den Auftraggeber übernimmt CONTENTMAKER.AT keine Haftung.Da seitens CONTENTMAKER.AT keine redaktionelle Überprüfung der übermittelten Inhallte stattfindet, liegt die inhaltliche Verantwortung immer und ausschließlich beim Auftraggeber. Er hat sein Material frei von den Rechten Dritter zu liefern. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen.

CONTENTMAKER.AT verpflichtet sich in einem solchen Fall zur Weitergabe bzw. Veröffentlichung dieser Nutzungsbeschränkungen, übernimmt aber keine Haftung dafür, dass sich die Nutzer von CONTENTMAKER.AT an die Beschränkung halten.

CONTENTMAKER.AT hat keinen Einfluss darauf, ob ein Nutzer die Inhalte vor der Weiterverwendung seinerseits überprüft oder bearbeitet. Auch hierfür ist eine Haftung von CONTENTMAKER.AT ausgeschlossen.Kommt es in Folge eines einer Veröffentlichung von Inhalten/Beiträgen zu gerichtlichen oder behördlichen Verfahren jeglicher Art (dies bezieht sich insbesondere auf Klagen aufgrund von Bestimmungen des StGB oder des AGBG iVm MedienG, z. B. Ehrenbeleidigung, Verleumdung, übler Nachrede und einer daraus resultierenden Haftungsbeteiligung mit dem unmittelbarem Täter, etc.), verpflichtet sich der Vertragspartner CONTENTMAKER.AT sämtliche Kosten zu ersetzen. Dazu zählen unter anderem: Jegliche Anwaltskosten von CONTENTMAKER.AT, Anwaltskosten der Gegenseite, Kosten zu deren Ersatz CONTENTMAKER.AT verpflichtet wird, jegliche Entschädigungsbeträge, Geldstrafen udgl.

Der Vertragspartner wird von der Verpflichtung oben angeführte Kosten zu übernehmen nur befreit, wenn die Gegenpartei eines Verfahrens zum Kostenersatz verpflichtet wird und sie dieser Verpflichtung auch nachkommt. CONTENTMAKER.AT muss nur den Nachweis der Aufforderung zur Zahlung erbringen und keine weiteren Schritte (Exekutionsführung odgl.) einleiten.Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und des Strafrechtes ist immer der Auftraggeber.

CONTENTMAKER.AT haftet nicht für den Ausfall des Übermittlungsweges (Internet), der Hard- oder der Software. Ausfälle und daraus entstandene Schäden können nicht eingeklagt werden.

Preise und Vertragsbestimmungen
CONTENTMAKER.AT ist berechtigt, die Preise für das Service jederzeit zu ändern. Mit der Preisänderung hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung einer bereits bestehenden Vereinbarung, die von dieser Preisänderung betroffen ist.Unbefristet geschlossene Verträge können schriftlich mit zweimonatiger Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden. Ein sofortiges Kündigungsrecht aus besonderem Anlass bleibt davon unberührt. Als ein solcher Anlass gilt insbesonderea) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Auftraggebers bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse oderb) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB durch den Auftraggeber oderc) wenn der Nutzer mit der Bezahlung der geschuldeten Leistungen über einen Zeitraum von einem Monat in Verzug kommt.

Zahlungsbestimmungen
Das Honorar ist bis zum auf der Rechnung angeführten Datum ohne Abzug der Bankverbindung von CONTENTMAKER.AT zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist CONTENTMAKER.AT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent plus dem jeweils gültigen Basiszinssatz der OeNB zu verrechnen. Ab der zweiten schriftlichen Mahnung fällt außerdem jeweils eine Mahngebühr von EUR 5.- an.

Im Streitfall ist immer der Auftragsgeber als Vertragspartner Zahlungsverpflichtet, selbst wenn dieser im Auftrag eines Dritten die Dienste von CONTENTMAKER.AT in Anspruch nimmt (Werbeagentur,…)

Die Honorierung von CONTENTMAKER.AT durch den Auftraggeber ist unabhängig vom Umfang der Weiterverbreitung sowie von den redaktionsrelevanten Ausstrahlungsentscheidungen der Hörfunksender oder anderer Medien. Davon ausgenommen sind Presseaussendungen, für die der Auftraggeber vor Arbeitsantritt schriftlich die Zusatzleistung „Veröffentlichungsanalyse inklusive Veröffentlichungsgarantie“ bucht.

Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigung für Dienste und Produkte richten sich grundsätzlich nach gesonderten vertraglichen Regelungen und sind im Arbeitsauftrag schriftlich festgehalten.

Allgmeines
Sollten Teile dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unangetastet. In diesem Fall wird die ungültige Bestimmung durch eine ersetzt, die in Sinn und Zweck der außer Kraft gekommenen Bestimmung in rechtswirksamer und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich jeder Zeit ändern. Es gilt der hier veröffentlichte letzte Stand. Sollte vom Nutzer kein schriftlich eingereichter Einspruch an CONTENTMAKER.AT übermittelt werden, gelten Änderungen in diesen AGB als akzeptiert.Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.